Jahresabschluss mit Weitblick
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Steuererklärungen und Offenlegung – wir kümmern uns vollständig und fristgerecht um den Jahresabschluss. Dabei geht es nicht nur um Pflichten und Zahlen, sondern auch darum, Entwicklungen verständlich einzuordnen und relevante Erkenntnisse für das Unternehmen sichtbar zu machen.
Darum kümmern wir uns
- Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – je nach Rechtsform und Größe, vollständig und prüfungssicher aufbereitet.
- Steuererklärungen – Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, je nach individueller Situation.
- Steuerliche Optimierung – wir prüfen Investitionsfreibetrag, Rückstellungen, Abschreibungen und offene Gestaltungsspielräume.
- Gewinn- und Verlustrechnung – mit Erläuterungen, die zeigen, woher Ergebnis und Veränderungen kommen.
- Offenlegung beim Firmenbuch – fristgerechte Einreichung des Jahresabschlusses, wo sie vorgeschrieben ist.
- Besprechung der Ergebnisse – ein Termin, in dem wir die Zahlen gemeinsam durchgehen, statt nur einen Bescheid zu schicken.
Der passende Abschluss für Ihre Rechtsform
Ob Sie bilanzieren müssen oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht, hängt von Rechtsform und Größe ab. Wir ordnen das für Sie ein.
GmbH & FlexCo
Kapitalgesellschaften bilanzieren und legen beim Firmenbuch offen. Wir erstellen Bilanz, GuV und Körperschaftsteuererklärung und behalten die Offenlegungsfrist im Blick.
Einzelunternehmen, OG & KG
Je nach Umsatz reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, oder es besteht Bilanzierungspflicht. Wir klären, was für Sie gilt, und erstellen das Passende.
Freiberufler & Selbständige
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Einkommensteuererklärung, Sozialversicherung. Wir bringen alles zusammen und prüfen Pauschalierungen, die sich für Sie rechnen.
Fristen, um die Sie sich nicht kümmern müssen
Der Jahresabschluss hängt an mehreren Fristen gleichzeitig: Offenlegung beim Firmenbuch, Abgabe der Steuererklärungen, Vorauszahlungen. Wir behalten alle im Blick und melden uns rechtzeitig, bevor etwas eng wird.
Worauf wir achten:
- Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
- Abgabefristen der Steuererklärungen über die Steuerberater-Quote
- Anpassung der Steuervorauszahlungen, wenn das Ergebnis kippt
- Rechtzeitige Erinnerung, welche Unterlagen wir wann brauchen
Über die Quotenregelung haben wir als Steuerberatung längere Abgabefristen als Sie allein. Das verschafft uns Zeit für eine saubere Erstellung, statt unter Druck einzureichen.

FAQs
Häufige Fragen zu Jahresabschluss & Steuererklärung
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch — wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ja. Wir übernehmen Ihre Saldenliste, prüfen sie und erstellen Abschluss und Erklärungen. Viele Mandanten nutzen uns ausschließlich dafür, während die laufende Buchhaltung intern oder bei einem anderen Steuerberater bleibt.
Das hängt von Rechtsform und Umsatz ab. Kapitalgesellschaften bilanzieren immer. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kommt es auf die Umsatzgrenzen an. Wir klären im Erstgespräch, was für Sie gilt.
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Wir behalten diese Frist im Blick und reichen rechtzeitig ein.
Wer ohne Steuerberater abgibt, hat kürzere Fristen. Als Ihre Kanzlei reichen wir über die Quotenregelung ein und haben damit mehr Zeit. Sie müssen sich keine Termine merken, wir steuern das.
Das hängt von Rechtsform, Umfang und Qualität der Vorarbeit ab. Wir arbeiten mit transparenten Pauschalen, keine versteckte Stundenabrechnung. Im Erstgespräch erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung.
Ja. Beim Abschluss schauen wir uns Investitionsfreibetrag, Rückstellungen, Abschreibungen und Pauschalierungen an. Wo es Spielraum gibt, sprechen wir ihn an, bevor wir einreichen.
Ja. Wenn Abschlüsse oder Erklärungen für frühere Jahre offen sind, holen wir das nach und klären die Situation mit dem Finanzamt. Sprechen Sie uns einfach offen darauf an.
Sie wollen nicht nur einmal im Jahr Klarheit?
Der Jahresabschluss zeigt, was war. Wenn Sie unterjährig wissen wollen, wie es läuft, kombinieren viele Mandanten ihn mit unserer laufenden Buchhaltung oder einem monatlichen Reporting.
- Laufende Buchhaltung & Monatsabschluss
- Controlling & Reporting (Plan/Ist, Liquidität)
- Personalverrechnung – auch eigenständig buchbar
Jahresabschluss anstehend? Gehen wir ihn gemeinsam an.
Im kostenlosen Erstgespräch lernen wir die Ausgangslage kennen und zeigen, wie der Jahresabschluss strukturiert, digital und mit Blick auf die weitere Entwicklung begleitet werden kann.