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Steuerberatung für Ärztinnen und Ärzte: von der Honorarabrechnung bis zur Ordinationsübergabe.

Ob Wahlarzt, Kassenvertrag, Sonderklasse im Spital oder eigene Ordination: Ihre Einkünfte kommen oft aus mehreren Quellen, und jede folgt eigenen Steuer- und Sozialversicherungsregeln. Wir kennen die ärztliche Umsatzsteuerbefreiung, den Wohlfahrtsfonds und die Mehrfachversicherung bei der SVS. So zahlen Sie nicht mehr als nötig und behalten den Überblick über das, was am Ende Ihnen gehört.

Was Sie von Anfang an bekommen

Honorare sauber getrennt

Kassenhonorar, Wahlarztrechnungen, Sonderklassegebühren und Poolgelder folgen jeweils eigenen Steuerregeln. Wir ordnen jede Einnahme richtig zu, damit Ihre Steuererklärung von Beginn an stimmt.

Umsatzsteuer im Griff

Ihre Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei. Gutachten, ästhetische Eingriffe oder die Hausapotheke sind es nicht. Wir prüfen Ihre Leistungen und melden nur, was wirklich steuerpflichtig ist.

Keine Beitrags-Überraschungen

Bei mehreren Einkunftsquellen zahlen viele Ärzte zu viel in die Sozialversicherung. Wir prüfen Ihre Beitragsgrundlagen und stellen bei Bedarf den Antrag auf Differenzbeitrag.

Ihre Rücklage im Blick

Sie sehen regelmäßig, was Ihre Ordination einbringt und welche Steuer- und SVS-Nachzahlungen auf Sie zukommen. So bleibt das Jahresende ruhig.

Die Themen, mit denen Ärztinnen und Ärzte zu uns kommen

Umsatzsteuer bei Ärzten

Die ärztliche Heilbehandlung ist nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG unecht steuerbefreit. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf der Honorarnote, im Gegenzug aber auch kein Vorsteuerabzug. Sobald Sie Gutachten schreiben, ästhetische Leistungen anbieten oder eine Hausapotheke führen, wird die Abgrenzung heikel. Wir klären, was steuerfrei bleibt und was Sie melden müssen.

Wahlarzt & Kassenarzt

Als Wahlarzt gestalten Sie Ihre Honorare frei, Ihre Patienten holen sich einen Teil von der Kasse zurück. Seit Juli 2024 läuft die Kostenerstattung über WAHonline. Als Kassenarzt rechnen Sie quartalsweise mit der ÖGK ab. Wir richten Ihre Buchhaltung auf Ihr Abrechnungsmodell aus und planen Ihre Liquidität dazu.

Sonderklasse & Poolgelder

Ob Sonderklassegebühren zu selbständigen oder nichtselbständigen Einkünften zählen, hängt vom Bundesland und vom Einhebungsmodus ab. In Wien und Niederösterreich sind sie meist selbständig und lösen eine Pflichtversicherung bei der SVS aus. Wir klären Ihre Einordnung und nutzen das 12-Prozent-Betriebsausgabenpauschale, wo es zusteht.

Ordinationsgründung

Von der Geräteanschaffung bis zur Finanzierung: Bei der Gründung Ihrer Ordination stellen die ersten Entscheidungen die Weichen für Jahre. Wir planen Abschreibung, Gewinnfreibetrag und Investitionsfreibetrag so, dass Ihre Investitionen steuerlich wirken, und begleiten das Bankgespräch.

Gruppenpraxis & Rechtsform

Eine Gruppenpraxis ist in Österreich nur als OG oder GmbH möglich (§ 52a ÄrzteG). Die neue FlexCo steht Ärzten derzeit nicht offen. Die Rechtsform hat Folgen für Steuer, Haftung und Gewinnverteilung. Wir rechnen die Varianten für Ihre Situation durch, bevor Sie sich festlegen.

Praxisübergabe & Verkauf

Wer die Ordination ab 60 aufgibt, kann den Gewinn mit dem halben Steuersatz versteuern (§ 37 EStG). Das will vorbereitet sein: Übergabezeitpunkt, Bewertung des Patientenstocks und die Umsatzsteuer beim Verkauf. Wir planen die Übergabe früh genug, damit die Begünstigung greift.

Umsatzsteuer & OSS

OSS-Meldungen, Reverse Charge, länderspezifische Steuerpflichten.

Amazon FBA & Marktplätze

FBA als Lager gilt als steuerpflichtige Präsenz. Wir regeln das sauber mit DATEV.

Shopify & Webshop-Systeme

Schnittstellen, Belegimport, automatische Verbuchung.

Wareneinsatz & Lager

Lagerbestand, Wareneinsatzquote, Deckungsbeitrag pro Produkt.

Zahlungsanbieter & Payment

Stripe, PayPal, Klarna und Co. sauber in der Buchhaltung abgebildet.

Internationalisierung

Expansion in neue Märkte steuerlich vorbereiten und begleiten.

Sie bekommen regelmäßig eine verständliche Übersicht über Ihre Ordination: Einnahmen nach Honorarart, laufende Kosten und die Rücklage für Steuer und SVS. So wissen Sie jederzeit, was am Monatsende wirklich Ihnen gehört.

So starten wir die Zusammenarbeit mit Ihrer Ordination

1

Bestandsaufnahme

Wir schauen uns Ihre Situation an: welche Honorararten, welche Nebeneinkünfte, welche Versicherungskonstellation. Bei bestehenden Ordinationen prüfen wir, ob bisher alles richtig aufgesetzt ist.

2

Umsatzsteuer- und Honorar-Setup

Wir ordnen Ihre Leistungen umsatzsteuerlich ein und richten die Buchhaltung auf Ihre Honorararten aus. Danach wissen Sie genau, was steuerfrei bleibt und was Sie melden.

3

SVS und Wohlfahrtsfonds klären

Wir berechnen Ihre voraussichtlichen Beiträge, prüfen Mehrfachversicherung und mögliche Ermäßigungen und stellen die nötigen Anträge. So kommt die erste SVS-Vorschreibung nicht als Schock.

4

Laufende Betreuung

Ihre Buchhaltung und Ihre Meldungen laufen im Regelrhythmus. Sie bekommen ein verständliches Reporting und kennen jederzeit Ihre Rücklagen.

5

Vorausschauende Beratung

Einmal im Jahr, rechtzeitig vor dem Jahresende, gehen wir Ihre Zahlen durch: Investitionen, Gewinnfreibetrag, Rechtsform, Übergabeplanung. So treffen Sie Entscheidungen auf Basis Ihrer echten Zahlen und nicht aus dem Bauch heraus.

Wenn mehr dazukommt: Beratung, die mitwächst

Viele Ärztinnen und Ärzte starten mit Buchhaltung und Steuererklärung und brauchen später mehr. Diese Module lassen sich jederzeit dazubuchen:

Gründung & Übernahme

Sie starten in die Selbständigkeit oder übernehmen eine bestehende Ordination? Wir rechnen Finanzierung, Investitionen und die ersten Jahre durch und begleiten das Bankgespräch.

Praxis-Controlling

Wie entwickeln sich Ihre Einnahmen je Leistung, Ihre Kosten und Ihre Auslastung? Wir bauen ein Controlling auf, das Ihnen zeigt, wo Ihre Ordination steht.

Übergabe & Nachfolge

Verkauf oder Übergabe der Ordination brauchen Jahre Vorlauf, wenn die Steuerbegünstigung greifen soll. Wir planen Zeitpunkt, Bewertung und Ablauf gemeinsam mit Ihnen.

Finanzierung & Förderungen

Für Geräte, Umbau oder eine zweite Ordination bereiten wir die Unterlagen auf, prüfen Förderungen und begleiten Sie zur Bank.

Geschäftsmann steigt Treppe eines modernen Gebäudes hinauf

Für wen unsere Ärzteberatung gedacht ist

  • Sie eine eigene Ordination führen oder gründen und einen Berater wollen, der ärztliche Honorare und Umsatzsteuer wirklich kennt.
  • Sie mehrere Einkunftsquellen haben, etwa Anstellung, Sonderklasse und Wahlarzttätigkeit, und Ihre Versicherung optimieren möchten.
  • Sie Ihre Ordination übergeben oder verkaufen wollen und die Steuerbegünstigung nutzen möchten.
  • Sie klare Zahlen erwarten: was nach Kosten, Steuer und SVS übrig bleibt.
  • Sie ausschließlich angestellt sind, ohne Sonderklasse oder Nebeneinkünfte. Dann genügt oft die Arbeitnehmerveranlagung.
  • Sie eine einmalige Steuererklärung ohne laufende Betreuung suchen.
  • Sie digitale Zusammenarbeit grundsätzlich ablehnen und alles vor Ort auf Papier erledigen möchten.

Häufige Fragen von Ärztinnen und Ärzten

Ihre Heilbehandlung mit therapeutischem Ziel ist nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung ist unecht: Sie verrechnen keine Umsatzsteuer, können dafür aber auch keine Vorsteuer aus Ihren Ausgaben ziehen. Steuerpflichtig sind Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa viele Gutachten, ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation oder der Verkauf aus der Hausapotheke.

Nur Ihre steuerpflichtigen Umsätze zählen, nicht die steuerfreien Heilbehandlungen. Ein Arzt mit hohen Ordinationsumsätzen kann daher für Nebenleistungen wie Gutachten oder Hausapotheke Kleinunternehmer bleiben, solange diese steuerpflichtigen Umsätze unter der Grenze liegen (Stand 2025: 55.000 Euro brutto, mit einer Toleranz bis 60.500 Euro). Wir behalten diese Grenze für Sie im Auge.

Das hängt vom Bundesland und davon ab, wie die Krankenanstalt die Gebühren einhebt. Hebt sie im eigenen Namen ein, sind es nichtselbständige Einkünfte über den Lohnzettel. Kassiert sie nur als Inkassostelle in Ihrem Namen, sind es selbständige Einkünfte, die Sie selbst erklären. In Wien und Niederösterreich ist meist Letzteres der Fall. Wir klären Ihre konkrete Einordnung.

Wenn Ihre Sonderklassegebühren und Poolgelder als selbständige Einkünfte gelten, unterliegen sie der Pflichtversicherung nach dem FSVG bei der SVS, und Sie müssen sie melden. Wir übernehmen die Meldung und prüfen, ob Sie bereits über der Höchstbeitragsgrundlage liegen.

Möglich, aber vermeidbar. Wenn Sie angestellt sind und zusätzlich selbständig verdienen, zahlen Sie zunächst in beide Systeme. Über der Höchstbeitragsgrundlage lässt sich der zu viel gezahlte Teil über einen Antrag auf Differenzbeitrag zurückholen. Wir stellen den Antrag und rechnen nach, was Ihnen zusteht.

Ja. Pflichtbeiträge an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer sind bei Selbständigen Betriebsausgaben und bei Angestellten Werbungskosten, der Höhe nach unbegrenzt. Auch die Kammerumlage ist absetzbar. Wir sorgen dafür, dass diese Beträge in Ihrer Erklärung landen.

Als Wahlarzt führen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wichtig ist, dass Ihre Honorarnoten und Zahlungseingänge sauber erfasst sind und Ihre Liquidität zu Ihren Steuer- und SVS-Vorschreibungen passt. Wir richten das so ein, dass für Sie wenig Aufwand bleibt.

Seit Juli 2024 müssen Wahlärzte mit mindestens 300 Patienten pro Jahr die Kostenerstattungsanträge ihrer Patienten elektronisch über WAHonline an die ÖGK übermitteln. Wir zeigen Ihnen, wie sich das in Ihre Abläufe einfügt.

Eine Gruppenpraxis ist in Österreich nur als Offene Gesellschaft oder als GmbH zulässig (§ 52a ÄrzteG). Beide haben unterschiedliche Folgen für Steuer, Haftung und Gewinnverteilung. Wir rechnen die Varianten für Ihre Konstellation durch.

Derzeit nicht. Die 2024 eingeführte Flexible Kapitalgesellschaft steht ärztlichen Gruppenpraxen aktuell nicht offen, weil das Ärztegesetz nur OG und GmbH zulässt. Das wird in der Fachwelt diskutiert. Wir behalten die Rechtslage für Sie im Blick.

Wenn Sie Ihre Ordination ab dem 60. Lebensjahr aufgeben und Ihre Tätigkeit einstellen, können Sie den Gewinn mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuern (§ 37 EStG). Voraussetzung ist unter anderem, dass die Ordination mindestens sieben Jahre bestanden hat. Auch die Bewertung des Patientenstocks und die Umsatzsteuer beim Verkauf spielen eine Rolle. Am besten planen wir die Übergabe einige Jahre im Voraus.

Wir arbeiten mit festen Pauschalen, die zu Ihrem Umfang passen, damit auf der Rechnung nichts überrascht. Die Zusammenarbeit läuft weitgehend digital, Ihre Belege reichen Sie ohne Papierstapel ein. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Situation an und nennen Ihnen eine unverbindliche Einschätzung.

Lassen Sie uns Ihre Ordinationszahlen gemeinsam durchgehen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Honorararten, Ihre Umsatzsteuer und Ihre Versicherungssituation und zeigen Ihnen, wie die Betreuung bei uns aussehen würde.

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