Businesspackage Freelancer & Selbständige
Vom ersten Auftrag bis zur SVS-Nachzahlung alles im Griff.
Selbständig sein heißt, sich um vieles selbst zu kümmern. Die Steuerberatung muss nicht dazugehören. Wir begleiten Freelancer und Selbständige von der ersten Honorarnote über laufende Steuern und Buchhaltung bis zum Jahresabschluss.
Was Sie von Anfang an bekommen
Steuern & Buchhaltung
Von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Umsatzsteuer bis zu Steuererklärungen und Jahresabschluss..
SVS & Vorauszahlungen
Wir behalten Nachzahlungen, Beiträge und Steuervorauszahlungen im Blick und helfen Ihnen dabei, rechtzeitig vorzusorgen.
Steuerliche Optimierung
Was können Sie absetzen? Welche Investitionen sind sinnvoll? Wo gibt es steuerlichen Gestaltungsspielraum? Wir zeigen Ihnen, was für Ihre Situation relevant ist.
Wachstum & nächste Schritte
Mehr Umsatz, erste Mitarbeiter oder die Frage, ob eine GmbH sinnvoll wird: Wir begleiten Sie auch dann, wenn aus der Selbständigkeit langsam ein Unternehmen wird.
Die Themen, mit denen Freelancer zu uns kommen
Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig
Als Kleinunternehmer verrechnen Sie keine Umsatzsteuer und sparen sich die Voranmeldung, dürfen dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Seit 2025 liegt die Grenze bei 55.000 Euro Jahresumsatz. Wer knapp darunter liegt oder viel investiert, fährt manchmal mit der Regelbesteuerung besser. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Betriebsausgaben
Als Freelancer ermitteln Sie Ihren Gewinn meist über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Es zählt, wann das Geld fließt, nicht wann Sie die Rechnung schreiben. Absetzbar ist, was betrieblich veranlasst ist: Arbeitsmittel, ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Fortbildung. Wir richten Ihre Aufzeichnungen so ein, dass jeder Beleg an der richtigen Stelle landet.
VS-Beiträge und die Nachbemessung
In den ersten Jahren zahlen Sie vorläufige SVS-Beiträge auf einer Mindestgrundlage. Sobald Ihr Steuerbescheid da ist, rechnet die SVS nach, und wenn Sie gut verdient haben, kommt eine Nachzahlung. Wir kalkulieren Ihre Beiträge realistisch mit, legen eine Rückstellung fest und behalten die Fälligkeiten im Blick.
Pauschalierung und Gewinnfreibetrag
Statt jeden Beleg zu sammeln, können Sie Ihre Betriebsausgaben pauschal ansetzen, über die Basispauschalierung oder die Kleinunternehmerpauschalierung. Dazu kommt der Gewinnfreibetrag, der einen Teil Ihres Gewinns steuerfrei stellt. Wir vergleichen die Varianten und wählen die, die Ihnen am meisten bringt.
Kunden im Ausland und Reverse Charge
Arbeiten Sie für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, liegt der Leistungsort oft beim Kunden, und der schuldet die Umsatzsteuer selbst. Sie stellen ohne Steuer aus, mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, und melden den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung. Bei digitalen Leistungen an Privatpersonen gelten eigene Regeln. Wir ordnen jeden Fall richtig ein.
Neue Selbständige, freier Dienstvertrag oder Gewerbe
Ob Sie Neue Selbständige sind, über einen freien Dienstvertrag arbeiten oder einen Gewerbeschein brauchen, entscheidet über Ihre Sozialversicherung und Ihre Meldepflichten. Bei Daueraufträgen für einen Auftraggeber steht schnell der Vorwurf der Scheinselbständigkeit im Raum. Wir klären Ihren Status und grenzen Werkvertrag und freien Dienstvertrag sauber ab.
Warum eine auf Solo-Selbständige eingespielte Kanzlei den Unterschied macht
Viele Kanzleien richten sich auf Firmen mit Bilanz und Personal ein und behandeln Freelancer nebenbei. Dann bleibt die SVS-Nachzahlung unerwähnt, die Pauschalierung ungeprüft und der Auslandsumsatz falsch verbucht. Wir arbeiten täglich mit Einzelunternehmern und Freiberuflern und kennen die Punkte, an denen es für Sie eng wird.
Was wir für Freelancer laufend abdecken:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Einkommensteuererklärung
- Umsatzsteuer geklärt: Kleinunternehmer, Regelbesteuerung, Voranmeldung wenn nötig
- SVS-Beiträge mitgeplant, Rückstellung für die Nachbemessung festgelegt
- Pauschalierung und Gewinnfreibetrag jährlich durchgerechnet
- Auslandsumsätze mit Reverse Charge und Zusammenfassender Meldung
- Status geprüft: Neue Selbständige, freier Dienstvertrag, Scheinselbständigkeit
Reporting, das zu einem Ein-Personen-Betrieb passt
Sie bekommen einen schlichten Überblick, der zeigt, was nach Steuer und SVS von Ihrem Honorar bleibt, wie viel Sie zurücklegen sollten und wann welche Zahlung fällig ist. Kein Zahlenfriedhof, sondern die drei, vier Werte, die Sie als Selbständiger wirklich steuern.
So starten wir die Zusammenarbeit mit Ihnen
Bestandsaufnahme
Wir sehen uns Ihre Tätigkeit an: neben- oder hauptberuflich, welcher Status, welche Kunden im In- und Ausland, wie hoch der Umsatz. So wissen wir, welche Themen bei Ihnen anfallen.
Status- und Umsatzsteuer-Setup
Wir klären, ob Sie Neue Selbständige, freier Dienstnehmer oder Gewerbetreibender sind, ob Sie als Kleinunternehmer starten oder Umsatzsteuer verrechnen, und wie Sie Auslandskunden abrechnen. Danach passt jede Rechnung.
Buchhaltung und Pauschalierung
Wir setzen Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf, wählen mit Ihnen die günstigste Pauschalierung und binden Ihr Rechnungstool an, damit Belege ohne Doppelarbeit in die Buchhaltung fließen.
Laufende Betreuung
Ihre Steuererklärung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung falls nötig und die SVS-Termine laufen im Regelrhythmus. Sie sehen früh, was Sie zurücklegen sollten, statt am Jahresende zu rechnen.
Vorausschauende Beratung
Vor dem Jahresende gehen wir Ihren Gewinn durch: Reicht eine kleine Investition, um den Gewinnfreibetrag voll zu nutzen? Lohnt der Wechsel der Rechtsform? Sie entscheiden auf Basis echter Zahlen.
Checkliste
Checkliste: Ist Ihre Selbständigkeit steuerlich sauber aufgestellt?
Neun Punkte, die im ersten Jahr und vor jeder Steuererklärung sitzen sollten.
- Status geklärt (Neue Selbständige, freier Dienstvertrag oder Gewerbe)
- Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung entschieden
- Rechnungen formal korrekt
- Auslandsumsätze mit Reverse Charge behandelt
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt
- günstigste Pauschalierung geprüft
- Gewinnfreibetrag genutzt
- SVS-Rückstellung gebildet
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen realistisch angesetzt
Für wen diese Lösung gedacht ist
Ideal für Sie, wenn…
- Sie solo als Freelancer, Freiberufler oder Neue Selbständige arbeiten.
- Sie neben- oder hauptberuflich selbständig sind und es von Anfang an sauber aufsetzen wollen.
- Sie Kunden im Ausland haben und bei der Umsatzsteuer unsicher sind.
- Sie keine SVS-Nachzahlung wollen, die Sie im dritten Jahr kalt erwischt.
Weniger passend, wenn…
- Sie bereits eine GmbH mit Bilanzierungspflicht führen.
- Sie ein größeres Team mit laufender Lohnverrechnung beschäftigen.
- Sie nur ein Buchhaltungstool ohne Beratung suchen.
FAQs
Häufige Fragen von Freelancern und Selbständigen
Als Kleinunternehmer bleiben Sie von der Umsatzsteuer befreit, solange Ihr Jahresumsatz die Grenze nicht übersteigt. Seit 2025 liegt sie bei 55.000 Euro. Sie verrechnen dann keine Umsatzsteuer und geben keine Voranmeldung ab, dürfen aber auch keine Vorsteuer aus Ihren Ausgaben ziehen. Wer viel investiert oder überwiegend an Unternehmen liefert, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Wir rechnen beide Varianten für Ihre Situation durch.
Sobald Sie die Grenze überschreiten, werden Sie umsatzsteuerpflichtig. Ab dann verrechnen Sie Umsatzsteuer, geben Voranmeldungen ab und können im Gegenzug die Vorsteuer aus Ihren Einkäufen abziehen. Für ein geringfügiges Überschreiten gibt es eine Toleranzregel, sonst greift die Pflicht rückwirkend. Wir behalten Ihren Umsatz im Blick und stellen rechtzeitig um, damit die Umstellung kein Chaos auslöst.
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung stellen Sie Ihre Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Einnahme zählt, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist, eine Ausgabe, wenn Sie sie bezahlen, nicht schon mit dem Rechnungsdatum. Eine doppelte Buchführung mit Bilanz brauchen Sie als Freelancer in der Regel nicht. Wir setzen Ihre Aufzeichnungen auf und führen sie laufend.
Absetzbar ist, was betrieblich veranlasst ist: Arbeitsgeräte und Software, Fachliteratur und Fortbildung, betriebliche Fahrten, Telefon und Internet anteilig, Versicherungen für den Betrieb. Ein Arbeitszimmer in der Wohnung erkennt das Finanzamt nur unter engen Voraussetzungen an, für Homeoffice gibt es dafür eine eigene Pauschale. Was privat und betrieblich gemischt ist, teilen wir sauber auf, damit die Ausgabe hält.
Statt jeden Beleg zu sammeln, können Sie Ihre Betriebsausgaben pauschal ansetzen. Bei der Basispauschalierung sind das grundsätzlich 12 Prozent der Umsätze, für bestimmte Tätigkeiten weniger. Die Kleinunternehmerpauschalierung setzt einen höheren Prozentsatz an und ist an die Umsatzgrenze der Kleinunternehmer gekoppelt. Ob sich das für Sie lohnt, hängt davon ab, wie hoch Ihre echten Ausgaben sind. Wir vergleichen die Wege und wählen den günstigsten.
Am Anfang kennt die SVS Ihren Gewinn noch nicht und schreibt vorläufige Beiträge auf einer niedrigen Grundlage vor. Sobald Ihr Einkommensteuerbescheid vorliegt, rechnet sie endgültig nach. Haben Sie mehr verdient als die vorläufige Grundlage, zahlen Sie die Differenz für die vergangenen Jahre nach, und die laufenden Beiträge steigen. Wir kalkulieren Ihre Beiträge realistisch mit und legen dafür eine Rückstellung fest.
Das hängt von der Höhe Ihres Gewinns ab. Neue Selbständige sind erst ab einer bestimmten Versicherungsgrenze pflichtversichert. Liegen Sie darunter, können Sie unter Umständen eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragen. Überschreiten Sie die Grenze, gilt die Pflicht für das ganze Jahr. Wir prüfen, wo Sie stehen, und sagen Ihnen, ab wann und in welcher Höhe Beiträge anfallen.
Bei Leistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land liegt der Leistungsort meist beim Kunden. Sie stellen Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, weisen auf das Reverse-Charge-Verfahren hin und melden den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung, wofür Sie eine UID brauchen. Bei Kunden außerhalb der EU und bei digitalen Leistungen an Privatpersonen gelten eigene Regeln. Wir richten Ihre Rechnungen und Meldungen passend ein.
Neue Selbständige üben eine selbständige Tätigkeit ohne Gewerbeschein aus, etwa in beratenden oder kreativen Berufen, und sind bei der SVS versichert. Ein freier Dienstvertrag ist näher an einem Angestelltenverhältnis und läuft über die Gebietskrankenkasse. Für ein Gewerbe brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung. Die Einordnung bestimmt Ihre Sozialversicherung, Ihre Meldepflichten und Ihre Steuer. Wir klären Ihren Status, bevor sich ein Fehler über Jahre zieht.
Mit dem Gewinnfreibetrag bleibt ein Teil Ihres Gewinns steuerfrei. Einen Grundbetrag bekommen Sie automatisch, ohne etwas zu tun. Über einer bestimmten Gewinnhöhe müssen Sie in bestimmte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren, um den zusätzlichen Freibetrag zu bekommen. Wir prüfen vor dem Jahresende, ob sich eine Investition für Sie steuerlich rechnet, und stimmen den Zeitpunkt mit Ihnen ab.
Als Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif, in einer GmbH fällt zuerst Körperschaftsteuer auf den Gewinn an und Einkommensteuer erst, wenn Sie sich etwas ausschütten. Ab einem stabilen, höheren Gewinn kann die GmbH oder die FlexCo günstiger sein, sie bringt aber mehr Aufwand und eine Bilanz mit sich. Wir rechnen den Vergleich mit Ihren Zahlen durch, statt mit einer Faustregel.
Wir arbeiten mit festen Pauschalen, die zu Ihrem Umfang passen, damit auf der Rechnung nichts überrascht. Die Betreuung läuft digital: Ihre Belege und Rechnungen fließen aus Ihren Tools in die Buchhaltung, Fragen klären wir kurz und direkt. Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Tätigkeit an und nennen Ihnen eine unverbindliche Einschätzung.
Lassen Sie uns Ihr Honorar, Ihre Steuer und Ihre SVS gemeinsam durchgehen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Status, Ihren Umsatzsteuer-Fall und Ihre SVS-Belastung und zeigen Ihnen, wie viel von Ihrem Honorar am Ende bleibt und wie die Betreuung bei uns aussehen würde.