Steuerberatung für Produktion und Handel: von der Warenbewertung bis zur grenzüberschreitenden Umsatzsteuer.
Ihr Kapital steckt im Lager, in Maschinen und in offenen Lieferungen. Damit kommen Fragen, die eine reine Belegbuchhaltung selten sauber löst. Wie viel ist Ihr Warenbestand zum Jahresende wirklich wert? Bleibt der Verkauf an einen Kunden in Italien steuerfrei, und was passiert bei einem Reihengeschäft über drei Länder? Und wie nutzen Sie den Investitionsfreibetrag für die nächste Maschine? Wir arbeiten täglich mit Produktions- und Handelsbetrieben und kennen die Stellen, an denen es teuer wird.
Was Sie von Anfang an bekommen
Warenbestand richtig bewertet
Ihr Lager bestimmt Ihren Gewinn. Wir bewerten die Vorräte zum Jahresende nach den Regeln des UGB, schreiben Ladenhüter ab und sorgen dafür, dass Ihre Inventur einer Prüfung standhält.
Umsatzsteuer im Warenverkehr im Griff
Innergemeinschaftliche Lieferung, Einfuhrumsatzsteuer, Reihen- und Dreiecksgeschäft. Wir ordnen jede Warenbewegung richtig ein, damit Ihre steuerfreien Exporte auch steuerfrei bleiben.
Investitionen steuerlich genutzt
Neue Maschinen und Anlagen bringen mehr als nur Kapazität. Wir prüfen Investitionsfreibetrag, degressive Abschreibung und Gewinnfreibetrag, damit Ihre Investition auch die Steuer senkt.
Reporting mit Ihren Margen
Sie sehen Rohaufschlag, Wareneinsatz und den Deckungsbeitrag je Produkt oder Warengruppe neben den klassischen Zahlen. So wissen Sie, welcher Artikel trägt und welcher Sie Geld kostet.
Die Themen, mit denen Produktions- und Handelsbetriebe zu uns kommen
Umsatzsteuer & OSS
OSS-Meldungen, Reverse Charge, länderspezifische Steuerpflichten.
Amazon FBA & Marktplätze
FBA als Lager gilt als steuerpflichtige Präsenz. Wir regeln das sauber mit DATEV.
Shopify & Webshop-Systeme
Schnittstellen, Belegimport, automatische Verbuchung.
Wareneinsatz & Lager
Lagerbestand, Wareneinsatzquote, Deckungsbeitrag pro Produkt.
Zahlungsanbieter & Payment
Stripe, PayPal, Klarna und Co. sauber in der Buchhaltung abgebildet.
Internationalisierung
Expansion in neue Märkte steuerlich vorbereiten und begleiten.
Warum eine auf Waren und Produktion eingespielte Kanzlei den Unterschied macht
Viele Kanzleien buchen Waren wie Dienstleistungen und bewerten ein volles Lager mit einer Faustregel. Bei kapitalintensiven Betrieben führt das zu falschen Ergebnissen und verschenkter Förderung. Wir arbeiten täglich mit Händlern und Produktionsbetrieben und kennen die Stellen, an denen es klemmt.
Was wir für Produktions- und Handelsbetriebe laufend abdecken:
- Vorräte nach UGB bewertet, Ladenhüter über die Teilwertabschreibung berücksichtigt
- USt im Warenverkehr richtig zugeordnet (ig Lieferung, Einfuhr-USt, Reihengeschäft)
- Herstellungskosten kalkuliert, Halb- und Fertigfabrikate bewertet
- Investitionen mit Abschreibung, Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag geplant
- Löhne nach dem richtigen Kollektivvertrag samt Zulagen abgerechnet
- Reporting mit Rohaufschlag, Wareneinsatz und Deckungsbeitrag je Warengruppe
Reporting, das zu Ihrem Betrieb passt
Sie bekommen Ihre Kennzahlen neben der klassischen Buchhaltung: Lagerreichweite, Rohaufschlag, Wareneinsatz und den Beitrag jedes Produkts zum Ergebnis. Damit sehen Sie früh, wo eine Warengruppe kippt oder das Lager zu viel Kapital bindet.
Checkliste
Checkliste: Ist Ihr Betrieb steuerlich sauber aufgestellt?
Zehn Punkte, die vor dem Jahresabschluss und der nächsten Investition sitzen sollten.
- Vorräte nach UGB bewertet
- Ladenhüter abgewertet
- Inventur dokumentiert
- Lieferungen und Exporte belegt
- Einfuhr-USt und Reihengeschäfte richtig behandelt
- Herstellungskosten kalkuliert
- Investitionsfreibetrag und Abschreibung geplant
- Löhne nach dem richtigen Kollektivvertrag samt Zulagen abgerechnet
- Förderungen und Forschungsprämie geprüft
- Warenwirtschaft mit der Buchhaltung verbunden
FAQs
Häufige Fragen von Produktions- und Handelsbetrieben
Für das Umlaufvermögen gilt im UGB-Abschluss das strenge Niederstwertprinzip. Sie setzen den niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Wert am Bilanzstichtag an. Als Bewertungsverfahren sind FIFO oder der gleitende Durchschnittspreis üblich. Grundlage ist eine ordentliche Inventur. Wir legen das Verfahren mit Ihnen fest und begleiten die Aufnahme.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn die Ware nachweislich in das andere EU-Land gelangt, Ihr Kunde eine gültige UID hat und Sie den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung angeben. Fehlt ein Nachweis, kann die Steuerfreiheit kippen. Wir richten Ihre Belege und Meldungen so ein, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Beim Import aus einem Land außerhalb der EU fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Sie können sie in der Regel als Vorsteuer wieder abziehen, sodass sie Sie im Ergebnis nicht belastet. Unter bestimmten Voraussetzungen verrechnen Sie die Einfuhr-USt direkt über das Finanzamt, statt sie beim Zoll zu bezahlen, was Ihre Liquidität schont. Wir richten das für Sie ein.
Von einem Reihengeschäft spricht man, wenn mehrere Unternehmen über dieselbe Ware Geschäfte abschließen und die Ware direkt vom ersten zum letzten in der Reihe gelangt. Nur eine der Lieferungen ist die steuerfreie Warenbewegung, die anderen sind steuerpflichtig. Bei drei Beteiligten aus drei EU-Ländern gibt es eine Vereinfachung, das Dreiecksgeschäft. Ein Fehler in der Zuordnung führt schnell zu einer Registrierungspflicht im Ausland. Wir prüfen Ihre Ketten im Detail.
In die Herstellungskosten fließen die Materialkosten und die Fertigungskosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungs- und Vertriebskosten bleiben grundsätzlich draußen. Setzen Sie zu niedrig an, weisen Sie einen zu hohen Gewinn aus und zahlen zu viel Steuer. Wir kalkulieren die Kosten Ihrer Halb- und Fertigfabrikate nachvollziehbar.
Der Investitionsfreibetrag lässt Sie zusätzlich zur Abschreibung einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe absetzen, für klimafreundliche Investitionen zu einem höheren Satz. Er gilt für bestimmtes abnutzbares Anlagevermögen ab einer Mindestnutzungsdauer und ist pro Jahr gedeckelt. Wir prüfen, welche Ihrer Investitionen in Frage kommen, und planen den Zeitpunkt mit.
Bei der degressiven Abschreibung setzen Sie einen festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert ab. In den ersten Jahren ist der Aufwand dadurch höher als bei der gleichmäßigen linearen Abschreibung, was früh Steuer spart. Ob sich das für Sie rechnet, hängt von Ihrer Ergebnislage und dem Wirtschaftsgut ab. Wir rechnen beide Varianten für Ihre Investitionen durch.
Eine Registrierkasse ist verpflichtend, sobald Ihr Jahresumsatz über 15.000 Euro liegt und davon mehr als 7.500 Euro in bar vereinnahmt werden. Dazu kommt die Belegerteilungspflicht für jeden Barumsatz. Für den Handel mit Laufkundschaft ist das der Regelfall. Wir sagen Ihnen, ab wann die Pflicht greift, und begleiten die Einrichtung.
Ja. Die Forschungsprämie beträgt 14 Prozent der begünstigten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und wird vom Finanzamt ausbezahlt, auch in Verlustjahren. Sie zählt nicht nur für Software, sondern auch für die Entwicklung neuer Produkte, Materialien oder Fertigungsverfahren. Für die eigenbetriebliche Forschung braucht es ein Jahresgutachten der FFG. Wir grenzen die Tätigkeiten ab und stellen den Antrag.
Sinkt der Wert einer Ware unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, etwa weil sie beschädigt, veraltet oder schwer verkäuflich ist, müssen Sie im UGB-Abschluss auf den niedrigeren Wert abwerten. Diese Teilwertabschreibung senkt Ihren Gewinn und Ihre Steuer, muss aber begründet und dokumentiert sein. Wir prüfen Ihren Bestand und setzen die Abwertung sauber an.
Die Körperschaftsteuer liegt seit 2024 bei 23 Prozent des Gewinns. Auch in Verlustjahren fällt eine Mindestkörperschaftsteuer an, die Sie in späteren Gewinnjahren gegenrechnen können. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten stattdessen die Einkommensteuer und der Gewinnfreibetrag. Welche Rechtsform für Sie günstiger ist, rechnen wir mit Ihnen durch.
Wir arbeiten mit festen Pauschalen, die zu Ihrem Umfang passen, damit auf der Rechnung nichts überrascht. Die Zusammenarbeit läuft digital, Ihre Belege und Warenbewegungen fließen aus Ihren Systemen in die Buchhaltung. Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihren Betrieb an und nennen Ihnen eine unverbindliche Einschätzung.
Lassen Sie uns Ihr Lager, Ihre Zahlen und Ihre Investitionen gemeinsam durchgehen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Warenbewertung, Ihre Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel und Ihre nächsten Investitionen und zeigen Ihnen, wie die Betreuung bei uns aussehen würde.