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Steuerberatung für SaaS-Unternehmen und Agenturen: von wiederkehrenden Umsätzen bis zur Forschungsprämie.

Ihr Geschäft läuft digital: Abos, Lizenzen, Projekte, oft mit Kundinnen und Kunden im Ausland. Damit kommen Fragen, die eine klassische Buchhaltung selten sauber löst. Wann ist eine Leistung in Österreich steuerbar und wann im Land des Kunden? Wie grenzen Sie ein Jahresabo periodengerecht ab? Und wie holen Sie die Forschungsprämie für Ihre Entwicklung? Wir kennen diese Themen aus der täglichen Arbeit mit Software- und Agenturbetrieben.

Was Sie von Anfang an bekommen

Umsatzsteuer über Grenzen im Griff

Reverse-Charge bei B2B, One-Stop-Shop bei digitalen B2C-Verkäufen. Wir ordnen jede Rechnung dem richtigen Leistungsort zu, egal ob Ihr Kunde in Wien, Berlin oder außerhalb der EU sitzt.

Abo-Umsätze periodengerecht

Ein Jahresabo, das im Jänner bezahlt wird, gehört über zwölf Monate verteilt. Wir grenzen Ihre wiederkehrenden Umsätze sauber ab, damit Ihr Ergebnis stimmt und Ihre MRR zur Buchhaltung passt.

Forschungsprämie geprüft

Für Softwareentwicklung stehen 14 Prozent Forschungsprämie im Raum. Wir prüfen, welche Ihrer Entwicklungsarbeiten zählen, und bereiten den Antrag samt FFG-Gutachten vor.

Reporting mit Ihren Kennzahlen

Sie sehen MRR, ARR, Churn und den Deckungsbeitrag je Projekt neben den klassischen Zahlen. So wissen Sie, wie viel Runway bleibt und welches Angebot sich wirklich rechnet.

Die Themen, mit denen SaaS-Teams und Agenturen zu uns kommen

Umsatzsteuer bei digitalen Leistungen

Verkaufen Sie an Firmen in der EU, geht die Steuerschuld per Reverse-Charge auf den Kunden über, und Ihre Rechnung bleibt netto. Bei digitalen Verkäufen an Privatpersonen greift der One-Stop-Shop, sobald Sie EU-weit über 10.000 Euro im Jahr kommen. Bei Kunden außerhalb der EU gelten wieder eigene Regeln. Wir richten Ihr Rechnungswesen so ein, dass jeder Fall passt.

Wiederkehrende Umsätze und Abrechnung

Abos, Lizenzen und Setup-Gebühren treffen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein und gehören steuerlich in unterschiedliche Perioden. Wir grenzen Vorauszahlungen ab, bilden Rückstellungen für offene Leistungen und sorgen dafür, dass Ihre Buchhaltung dieselbe Sprache spricht wie Ihr Billing-Tool.

Forschungsprämie für Softwareentwicklung

Wer neue Software, Algorithmen oder technische Verfahren entwickelt, kann 14 Prozent der Aufwendungen als Forschungsprämie vom Finanzamt zurückbekommen. Für die eigenbetriebliche Forschung braucht es ein Jahresgutachten der FFG. Wir grenzen die förderbaren Tätigkeiten ab, dokumentieren die Personalkosten und übernehmen die Antragstellung.

Freelancer und freie Dienstnehmer

Agenturen und SaaS-Teams arbeiten mit Freelancern, freien Dienstnehmern und Angestellten nebeneinander. Wo die Grenze verläuft, prüft die Sozialversicherung bei einer GPLA genau. Wir stufen Ihre Verträge richtig ein, damit aus einer freien Mitarbeit keine Nachzahlung wegen Scheinselbständigkeit wird.

Mitarbeiterbeteiligung: FlexCo & Start-up-Modell

Gute Leute lassen sich über Anteile binden. Die FlexCo bringt seit 2024 Unternehmenswert-Anteile, die eigens für die Mitarbeiterbeteiligung gedacht sind. Daneben gibt es die steuerbegünstigte Start-up-Mitarbeiterbeteiligung. Wir rechnen die Varianten durch und zeigen, was sie für Sie und Ihr Team steuerlich bedeuten.

Finanzierung, Investoren und Förderungen

Von der aws-Förderung über KMU.DIGITAL bis zur ersten Investorenrunde mit Wandeldarlehen oder SAFE: Bei jeder Finanzierung stellen sich steuerliche und bilanzielle Fragen. Wir bereiten die Zahlen für Bank und Investoren auf und behalten den Überblick über Ihre Förderungen.

Umsatzsteuer & OSS

OSS-Meldungen, Reverse Charge, länderspezifische Steuerpflichten.

Amazon FBA & Marktplätze

FBA als Lager gilt als steuerpflichtige Präsenz. Wir regeln das sauber mit DATEV.

Shopify & Webshop-Systeme

Schnittstellen, Belegimport, automatische Verbuchung.

Wareneinsatz & Lager

Lagerbestand, Wareneinsatzquote, Deckungsbeitrag pro Produkt.

Zahlungsanbieter & Payment

Stripe, PayPal, Klarna und Co. sauber in der Buchhaltung abgebildet.

Internationalisierung

Expansion in neue Märkte steuerlich vorbereiten und begleiten.

Sie bekommen Ihre Kennzahlen neben der klassischen Buchhaltung: wiederkehrende Umsätze, Kundenabwanderung, Runway und den Beitrag jedes Projekts zum Ergebnis. Damit sehen Sie früh, wo Sie gegensteuern müssen.

Geschäftsmann steigt Treppe eines modernen Gebäudes hinauf

Häufige Fragen von SaaS-Unternehmen und Agenturen

Bei sonstigen Leistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Land liegt der Leistungsort beim Kunden (§ 3a Abs 6 UStG). Die Steuerschuld geht per Reverse-Charge auf ihn über, Ihre Rechnung bleibt netto mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld und der UID des Kunden. Den Umsatz melden Sie in der Zusammenfassenden Meldung. Wir richten das so ein, dass Rechnung und Meldung zusammenpassen.

Wenn Sie digitale Leistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern verkaufen, greift ab einem EU-weiten Jahresumsatz von 10.000 Euro die Besteuerung im Land des Kunden. Statt sich in jedem Land einzeln zu registrieren, melden Sie diese Umsätze gesammelt über den One-Stop-Shop. Wir übernehmen Anmeldung und Meldungen.

Bei Firmenkunden im Drittland ist die Leistung in Österreich meist nicht steuerbar, Sie stellen netto. Bei Privatpersonen kommt es auf die Art der Leistung an. Digitale Leistungen sind oft im Wohnsitzland des Kunden steuerbar, was dort eine Registrierung auslösen kann. Wir prüfen Ihre konkreten Fälle.

Der Betrag gehört nicht komplett in den Monat der Zahlung. Er wird über die Laufzeit verteilt, den noch nicht verdienten Teil weisen Sie als passive Rechnungsabgrenzung aus. So zeigt Ihr Ergebnis den Umsatz, den Sie tatsächlich erbracht haben, und Ihre MRR passt zur Buchhaltung.

Die Forschungsprämie beträgt 14 Prozent der begünstigten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und wird vom Finanzamt ausbezahlt, auch wenn Sie Verluste schreiben. Für eigenbetriebliche Forschung brauchen Sie ein Jahresgutachten der FFG. Softwareentwicklung zählt, wenn sie über die reine Anwendung hinausgeht und ein technisches oder wissenschaftliches Problem löst. Wir grenzen die Tätigkeiten ab und stellen den Antrag.

Im UGB-Abschluss dürfen Sie selbst geschaffene immaterielle Anlagen wie eine eigene Software aktivieren, das ist ein Wahlrecht (§ 197 Abs 2 UGB). Steuerlich gilt für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter ein Aktivierungsverbot, der Aufwand wirkt sofort. Diese beiden Sichten auseinanderzuhalten ist wichtig für Ergebnis und Steuer. Wir führen beide sauber.

Das entscheidet nicht der Vertragstitel, sondern wie die Zusammenarbeit gelebt wird: Weisungsbindung, feste Arbeitszeiten, eigene Betriebsmittel, Vertretungsmöglichkeit. Die Sozialversicherung prüft das bei einer GPLA. Stuft sie eine freie Mitarbeit als Dienstverhältnis ein, drohen Beitragsnachzahlungen. Wir sehen uns Ihre Verträge und die gelebte Praxis an und schärfen nach, wo es nötig ist.

Die 2024 eingeführte Flexible Kapitalgesellschaft kennt Unternehmenswert-Anteile, die eigens für die Beteiligung von Mitarbeitenden gedacht sind. Diese Anteile haben eingeschränkte Rechte und lassen sich einfacher übertragen als klassische GmbH-Anteile. Bis zu einem gesetzlich festgelegten Anteil am Kapital sind sie möglich. Wir prüfen, ob die FlexCo zu Ihrem Vorhaben passt.

Seit 2024 gibt es ein eigenes Modell, mit dem junge Unternehmen Anteile an Mitarbeitende ausgeben können, ohne dass sofort Lohnsteuer auf einen fiktiven Wert anfällt. Besteuert wird erst beim Verkauf, ein Teil davon begünstigt. An das Modell sind Bedingungen zu Größe und Alter des Unternehmens sowie zu Haltefristen geknüpft. Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die Körperschaftsteuer liegt seit 2024 bei 23 Prozent des Gewinns. Auch in Verlustjahren fällt eine Mindestkörperschaftsteuer an, die seit 2024 deutlich niedriger ausfällt und die Sie in Gewinnjahren gegenrechnen können. Die genauen Beträge planen wir mit Ihnen.

Ein Wandeldarlehen ist zunächst Fremdkapital und wandelt sich später in Anteile. Bis zur Wandlung stehen Zinsen und Bilanzausweis im Raum, bei der Wandlung die Bewertung. Ein SAFE ist im österreichischen Recht weniger eindeutig und braucht eine saubere vertragliche und bilanzielle Einordnung. Wir stimmen die Behandlung mit Ihrem Investor und dem Abschluss ab.

Wir arbeiten mit festen Pauschalen, die zu Ihrem Umfang passen, damit auf der Rechnung nichts überrascht. Die Zusammenarbeit läuft digital, Ihre Belege und Rechnungen fließen direkt aus Ihren Systemen in die Buchhaltung. Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihr Geschäftsmodell an und nennen Ihnen eine unverbindliche Einschätzung.

Lassen Sie uns Ihre Zahlen und Ihr Geschäftsmodell gemeinsam durchgehen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Umsatzsteuer über Ländergrenzen, Ihre Abo- oder Projektabrechnung und Ihre Förderungen und zeigen Ihnen, wie die Betreuung bei uns aussehen würde.

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