Themen-Kategorien

Steuerrecht & Steuertipps

ESt, KöSt, USt, Jahresabschluss

Personalverrechnung & Lohn

Dienstgeber, SV-Werte

Förderungen & Zuschüsse

Energiekosten, IFB, SVS

Gründung & Rechtsformen

GmbH, FlexKapG, EPU

E-Commerce & Digital

E-Commerce & Digital

Für Arbeitnehmer:innen

Arbeitnehmerveranlagung

Tipps zur Steuererklärung

Pendlerpauschale & Öffi

Fahrtkosten richtig absetzen

Homeoffice-Pauschale

Arbeitsplatzpauschale nutzen

Insights & Social

Neueste Aussagen der ÖGK zur Mitarbeiterprämie 2025 – Sonderzahlung oder laufender Bezug?

Am 17.6.2025 wurde die angekündigte Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 im Nationalrat final beschlossen. Entsprechend der Neuregelung haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber die Möglichkeit, pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer im Kalenderjahr maximal € 1.000,00 an steuerfreier Prämie auszuzahlen. Anders als die Vorgängerregelung besteht die Befreiung allerdings nur im Bereich der Lohnsteuer, sodass die Mitarbeiterprämie 2025…

admin
admin

24.09.2025

2 min

Am 17.6.2025 wurde die angekündigte Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 im Nationalrat final beschlossen. Entsprechend der Neuregelung haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber die Möglichkeit, pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer im Kalenderjahr maximal € 1.000,00 an steuerfreier Prämie auszuzahlen. Anders als die Vorgängerregelung besteht die Befreiung allerdings nur im Bereich der Lohnsteuer, sodass die Mitarbeiterprämie 2025 vollständig der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten unterliegt.

Vor allem im Bereich der Sozialversicherung ist die Mitarbeiterprämie 2025 mit zahlreichen Zweifelsfragen behaftet. So ist beispielsweise bis dato strittig, ob diese einen laufenden Bezug oder eine Sonderzahlung darstellt.

Ist die Mitarbeiterprämie 2025 eine Sonderzahlung?

Die ÖGK hält in ihren jüngsten Aussagen dazu fest, dass diese Frage von den Umständen des Einzelfalles abhängig ist. Sonderzahlungen sind Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden. Voraussetzung für die Wertung als Sonderzahlung ist, dass ein Bezug nicht einmalig gewährt wird, sondern dass mit einer Wiedergewährung in größeren Zeiträumen zu rechnen ist. Inhaltlich liegt bei der Mitarbeiterprämie 2025 grundsätzlich eine Einmalzahlung vor, welche bisher nicht gewährt wurde, womit es damit an der erforderlichen Wiederkehr fehlen würde. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitgeber in Aussicht stellt, auch künftig aus „sachlichen, betriebsbezogenen Gründen“ eine Mitarbeiterprämie – unabhängig von der steuerlichen Befreiung – zu leisten. Diesfalls könnte von einer Sonderzahlung ausgegangen werden. Dies gilt auch hinsichtlich neu eingetretener Arbeitnehmer, wenn diesen auch künftig die Prämie in Aussicht gestellt wird.

Eine entsprechende schriftliche Information durch die ÖGK soll diesbezüglich noch heuer im Herbst erfolgen.

Stand: 24. September 2025

Bild: Robert Kneschke – stock.adobe.com

Verwandte Artikel zum Thema

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner