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Veränderliche Werte im ASVG für 2024

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich. Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035. Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 518,44 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 777,66   Höchstbeitragsgrundlage   täglich € 202,00 monatlich…

admin
admin

27.09.2023

1 min

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 777,66

 

Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 202,00
monatlich € 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen € 12.120,00

 

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 7.070,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 27. September 2023

Bild: M. Schuppich – stock.adobe.com

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