Themen-Kategorien

Steuerrecht & Steuertipps

ESt, KöSt, USt, Jahresabschluss

Personalverrechnung & Lohn

Dienstgeber, SV-Werte

Förderungen & Zuschüsse

Energiekosten, IFB, SVS

Gründung & Rechtsformen

GmbH, FlexKapG, EPU

E-Commerce & Digital

E-Commerce & Digital

Für Arbeitnehmer:innen

Arbeitnehmerveranlagung

Tipps zur Steuererklärung

Pendlerpauschale & Öffi

Fahrtkosten richtig absetzen

Homeoffice-Pauschale

Arbeitsplatzpauschale nutzen

Insights & Social

Sozialversicherungswerte für 2026 veröffentlicht

Die Österreichische Gesundheitskasse hat die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt gleich. Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage  Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 551,10 Grenzwert für die Dienstgeberabgabe € 826,65 Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 6.930,00 Höchstbeitragsgrundlage täglich € 231,00 Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen €…

admin
admin

28.10.2025

1 min

Die Österreichische Gesundheitskasse hat die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt gleich.

Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

€ 551,10

Grenzwert für die Dienstgeberabgabe

€ 826,65

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

€ 6.930,00

Höchstbeitragsgrundlage täglich

€ 231,00

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

€ 13.860,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

€ 8.085,00

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2026:

bis € 2.225,00

0 %

über € 2.225,00 bis € 2.427,00

1 %

über € 2.427,00 bis € 2.630,00

2 %

über € 2.630,00

2,95 %

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

bis € 2.225,00

0 %

über € 2.225,00 bis € 2.427,00

1 %

über € 2.427,00

1,15 %

Monatliche Beitragsgrundlage

für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten

€ 1.113,60
(täglich € 37,12)

für Zivildiener

€ 1.566,00
(täglich € 52,20)

Sonstige Werte

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener monatlich

€ 7,35

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 28. Oktober 2025

Bild: MANNAN905 – stock.adobe.com

Verwandte Artikel zum Thema

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner