Themen-Kategorien

Steuerrecht & Steuertipps

ESt, KöSt, USt, Jahresabschluss

Personalverrechnung & Lohn

Dienstgeber, SV-Werte

Förderungen & Zuschüsse

Energiekosten, IFB, SVS

Gründung & Rechtsformen

GmbH, FlexKapG, EPU

E-Commerce & Digital

E-Commerce & Digital

Für Arbeitnehmer:innen

Arbeitnehmerveranlagung

Tipps zur Steuererklärung

Pendlerpauschale & Öffi

Fahrtkosten richtig absetzen

Homeoffice-Pauschale

Arbeitsplatzpauschale nutzen

Insights & Social

Abgabenänderungsgesetz 2024: Welche steuerlichen Änderungen sind geplant?

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 (Regierungsvorlage) sollen einige Gesetze punktuell geändert werden. Hier eine Übersicht zu einigen steuerlichen Hauptgesichtspunkten (Auswahl): Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen sollen im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt werden. Im Körperschaftsteuergesetz wurden unter anderem Bestimmungen zur Gruppenbesteuerung angepasst. Im Investmentfondsgesetz erfolgten unter anderem Klarstellungen, was unter…

admin
admin

26.06.2024

2 min

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 (Regierungsvorlage) sollen einige Gesetze punktuell geändert werden. Hier eine Übersicht zu einigen steuerlichen Hauptgesichtspunkten (Auswahl):

Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen sollen im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt werden.

Im Körperschaftsteuergesetz wurden unter anderem Bestimmungen zur Gruppenbesteuerung angepasst.

Im Investmentfondsgesetz erfolgten unter anderem Klarstellungen, was unter Einkünfte im Sinne des § 27 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) zu verstehen ist.

Im Umsatzsteuergesetz soll

  • bei bestimmten sonstigen Leistungen, falls diese virtuell verfügbar gemacht werden, der Leistungsort klargestellt werden.
  • eine Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden (inkl. nicht alkoholischer Getränke) kommen.
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerbefreiung auch von Unternehmen angewandt werden können, die ihr Unternehmen nicht in Österreich, sondern in einem anderen Mitgliedstaat betreiben.
  • die Kleinunternehmergrenze von bisher € 35.000,00 auf € 42.000,00 erhöht werden. Künftig soll diese Grenze jedoch als Bruttobetrag zu verstehen sein. Auch die Regelungen bei Überschreiten der Grenze wurden angepasst.
  • die Möglichkeiten zur Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen für Kleinunternehmer erweitert werden.
  • die Anwendung der Differenzbesteuerung eingeschränkt werden.

Im Gebührengesetz sollen unter anderem für Beilagen und Zeugnisse, die elektronisch übermittelt/ausgestellt wurden, Begünstigungen geschaffen werden. Auch das Mindestbesteuerungsgesetz und die Bundesabgabenordnung wurden geändert.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Über einzelne Aspekte informieren wir nach Veröffentlichung des beschlossenen Gesetzes in den kommenden Ausgaben.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: peterschreiber.media – stock.adobe.com

Verwandte Artikel zum Thema

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner